Was kann die Mediation?

 

Hinter der Mehrzahl der Auseinandersetzungen stehen unternehmerische, wirtschaftliche oder persönliche Interessen. Mit den Möglichkeiten der Wirtschaftsmediation lassen sich solche Konflikte frühzeitig analysieren sowie interessengerecht, kostengünstig und zeitsparend lösen. Die wesentlichen Anwendungsfelder der Wirtschaftsmediation sind hier u.a. Konflikte bei Verkäufen, Verpachtungen und Vermietungen, Fusionen oder Sanierungen, aber z.B. auch  Konflikte in und zwischen Abteilungen, auch zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung.

 

Unternehmerische und nicht juristische Gesichtspunkte haben bei der Wirtschaftsmediation Priorität. Zukunftsorientierte Lösungen, Schonung von Ressourcen, Kostenreduktion und Planungssicherheit sowie die Bewahrung von Vertraulichkeit und die Erzielung wirtschaftlich sinnvoller Ergebnisse sind nur einige Vorteile des Einsatzes von Mediation im Wirtschaftsleben.

 

Das Bundeskabinett verabschiedete am 12. Januar 2011 einen entsprechenden Gesetzesentwurf.  Die Beschlussempfehlung des Bundesrates wurde am 28. Juni 2012 vom Bundestag angenommen. Als Ziel des Gesetzes wurde die Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung angegeben, wobei diese Förderung über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen sollte.  Die verschiedenen Formen der Mediation, außergerichtliche, gerichtliche und gerichtsnahe Mediation, waren bisher ungeregelt.  Als Ziel des Gesetzes wurde die Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung angegeben.

 

Eine Mediation ergibt immer dann Sinn, wenn die Konfliktparteien außerhalb des Disputes längerfristig verbunden bleiben oder eine besondere Vertraulichkeit gewahrt wissen möchten. Beides ist oftmals der Fall.  Wertvolle Geschäftsbeziehungen können so oft nach der Beseitigung des Konfliktes weiter fortgeführt und sogar fruchtbar ausgebaut werden.

 

Eine Alternative bietet die sog. Supervision. Hierbei übernimmt der Mediator den Part des Beraters. Gefühle und Persönlichkeit der Beteiligten dürfen und können dann Bestandteil der Aufgabe sein, wohingegen eine Mediation sich eher sachbezogen auf die Interessen der Beteiligten beschränkt.

 

Der Rechtsweg wird erforderlich, wenn die gemeinsame Basis wirklich zerstört ist oder sich eine der Parteien komplett gegen die Mediation sträubt.

 

Bei Gerichtsverfahren wird auf Konfrontation der Parteien, nicht aber auf eine Lösung des bestehenden Konfliktes gelenkt und last but not least haben zwischenzeitlich nahezu alle Rechtsschutzversicherer das Potential der Mediation ebenfalls als Konfliktlösungsinstrument erkannt und bemühen sich, die Mediation explizit in ihr Leistungsspektrum aufzunehmen,  bietet doch die Mediation nicht nur merklich deutliche finanzielle Vorteile sondern  auch eine signifikante Zeitersparnis gegenüber dem klassischen, auch über viele Monate wenn u.U. nicht gar Jahre sich hinziehendem Gerichtsverfahren. Gerade aber diese Langwierigkeit bei herkömmlichen Gerichtsverfahren wird in vielen Fällen eine gravierende Existenzgefährdung bedeuten!